Auf dieser Seite sind besondere Herausforderungen und Probleme sowie Fragen aufgelistet, denen junge Erwachsene mit ADHS häufig begegnen.
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass für Jugendliche und junge Erwachsene mit ADHS ein erhöhtes Risiko für auffälliges Fahrverhalen besteht. Häufig hängt dies mit den Aufmerksamkeits- und Konzentrationsproblemen der Betroffenen zusammen, die im Jugend- und Erwachsenenalter im Gegensatz zu der motorischen Unruhe, die im Kindesalter deutlich präsenter ist, zunehmend in den Vordergrund tritt. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich diese Risiken durch eine erfolgreiche (medikamentöse) Therapie reduzieren lassen. Auch ADHS-Betroffene können selbstverständlich eine Fahrberechtigung erlangen.
Erfolgt aktuell eine medikamentöse Therapie der Symptomatik, sieht der Sachverhalt auf gesetzlicher Ebene wie folgt aus: Paragraph 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besagt, dass eine Verkehrsordnungswidrigkeit dann vorliegt, wenn ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unter der Wirkung eines berauschenden Mittels geführt wird. In einer Anlage, in der diese verschiedenen berauschenden Mittel aufgelistet sind, befindet sich jedoch keine zur Behandlung von ADHS eingesetzte Substanz. Demzufolge besagt die Rechtslage in Deutschland, dass das Führen von Kraftfahrzeugen unter zugelassener ADHS-Medikation nicht verboten ist. Grundsätzlich wird aber vorausgesetzt, dass die Fahrtüchtigkeit durch die Wirkung der Substanzen nicht eingeschränkt ist. Betroffenen, die sich in pharmakologischer Behandlung befinden und am Straßenverkehr teilnehmen, wird empfohlen, einen Arztbrief des behandelnden Arztes im Auto mit sich zu führen. So kann im Falle einer Polizeikontrolle das Fahren unter Drogeneinfluss ausgeschlossen werden. Das Mitführen eines Arztbriefes ist jedoch nicht verpflichtend.
Ein wichtiger Punkt ist zudem, dass die Betroffenen über die Bedeutung der Störung, mögliches Risikoverhalten, das auf die Symptomatik zurückzuführen ist und über die medikamentöse Behandlung in Zusammenhang mit der Straßenverkehrsteilnahme aufgeklärt werden.
Doping ist ein zentrales Thema in Bezug auf Fairness und Chancengleichheit im Sport. „ALLES GEBEN, NICHTS NEHMEN“ lautet die Leitidee der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA). Doch sind Leistungssportler mit einer behandlungsbedürftigen ADHS häufig auf ihre Medikation angewiesen, besonders, weil Wettkampfsituationen zum Athleten-Alltag gehören und eine Menge Aufmerksamkeit und Konzentration verlangen. Da einige Substanzen, die zur Behandlung von ADHS eingesetzt werden, auf der WADA-Verbotsliste als im Wettkampf verboten gelistet sind und somit bei einer Wettkampfdopingkontrolle nicht nachgewiesen werden dürfen, gelten hier besondere Regelungen für die Einnahme im Wettkampf.
ADHS-Medikation im Wettkampf
Auf der Verbotsliste der WADA als im Wettkampf verboten gelistete Substanzen, die in Deutschland zur Behandlung von ADHS eingesetzt werden, sind:
Innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen erlaubte, zur Behandlung von ADHS eingesetzte Medikamente sind:
Viele in Deutschland zugelassene Medikamente und Wirkstoffe können in der Medikamentendatenbank NADAmed unter www.nadamed.de auf Ihre Dopingrelevanz innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen hin abgefragt werden.
Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)
Für Leistungssportler auf nationaler und internationaler Ebene kann eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragt werden, sodass die verbotenen Substanzen auch im Wettkampf eingesetzt werden dürfen. Diese Antragstellung erfolgt nach einem internationalen Standard. Ist ein Athlet mit ADHS Mitglied eines Testpools der NADA, erfolgt die Antragstellung über die NADA. Die Antragstellung für Mitglieder des internationalen Testpools erfolgt über den internationalen Sportfachverband der jeweiligen Sportart. Für Athleten, die keinem Testpool angehören, reicht für die Teilnahme an nationalen Wettkämpfen in Deutschland eine ärztliche Bescheinigung ("Attest") des behandelnden Facharztes für (Kinder-/Jugend-) Psychiatrie aus.
Auf den Seiten der NADA kannst Du die wichtigsten Dokumente, die für die Antragstellung benötigt werden, runterladen. Hier findest Du außerdem die ANtragskriterien für die Einnahme von Methylphenidat bei Wettkämpfen.
Egal ob bei Heer, Luftwaffe, Marine oder bei einem der Organisationsbereiche - wer sich für den Wehrdienst bewerben möchte, muss einen umfassenden Bewerbungsprozess durchlaufen. In Rücksprache mit dem Presse- und Informationszentrum der Bundeswehr, gilt für die Bewerbung für den freiwilligen Werhdienst bei bestehender ADHS folgendes:
Zum Schreiben des Presse- und Informationszentrums der Bundeswehr
Die Arbeit im Polizeivollzugsdienst stellt besondere Heausforderungen an die eigene körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und bringt vielfältige, teilweise sehr anspruchsvolle Aufgaben mit sich. Nicht für jeden ist das das Richtige. Viele junge Erwachsene interessieren sich dennoch für die Arbeit bei der Polizei, darunter selbstverständlich auch Personen, bei denen aktuell eine ADHS-Diagnose vorliegt oder im Laufe des Lebens vorlag. Die Anforderungskriterien, Einstellungstests und Untersuchungen ensprechen strengen Richtlinien - aber: ADHS stellt per se keinen Ausschlussgrund für eine Bewerbung dar. Im Folgenden wird die aktuelle Rechtslage kurz geschildert:
Eine in der Kindheit oder Jugend aufgetretene ADHS kann aber muss kein mögliches Ausschlusskriterium darstellen. Wichtig ist, im Falle einer Bewerbung alle ärztlichen Befunde mit einzureichen. Außerdem ist wichtig, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung keine ADHS-Symptome mehr vorliegen und bereits einige Zeit im Vorfeld keine Medikamente mehr eingenommen wurden. Der Bewerbung müssen in jedem Falle alle ärztlichen Befunde über Erkraknungen und Behandlungen in den Vorjahren und aktuell andauernde Behandlungen beigelegt werden.
Besteht jedoch aktuell noch eine klinische ADHS-Diagnose, die eine medikamentöse oder psychotherapeutische Behandlung erfordert, ist die Polizeidiensttauglichkeit nicht gegeben. Eine erfolgreiche Bewerbung ist zu dem Zeitpunkt höchstwahrscheinlich nicht möglich.
Alle Informationen rund um den Bewerbungsprozess können der Homepage der Bundespolizei entnommen werden. Hier findest Du außerdem ein Merkblatt zu den gesundheitlichen Anforderungen und möglichen Ausschlusskriterien.
Fakt ist: ADHS wächst sich nicht einfach aus. Ein Begriff, der in Zusammenhang mit dieser Erkenntnis in Fachkreisen häufig verwendet wird, ist der der "Transition". Hiermit ist der Übergang der Behandlung in der klinischen Praxis gemeint, der bei dem Übergang vom Jugend- in das Erwachsenenalter ansteht. Konkret bedeutet das meist mit Vollendung des 18., in manchen Fällen auch mit dem 21. Lebensjahres den Wechsel von dem Arzt oder dem Therapeuten, der Kinder und Jugendliche behandelt zum Behandler für das Erwachsenenalter.
Doch dieser Übergang gestaltet sich in der Praxis häufig schwierig und bringt sowohl für die Fachleute, als auch für die Betroffenen einige Herausforderungen mit sich. Für eine Reihe anderer chronischer körperlicher und psychischer Erkrankungen, gibt es für den Prozess der Transition bereits konkrete Pläne, für ADHS wird gerade erst begonnen, an einem solchen Plan zu arbeiten.
Im Folgenden sind einige Tipps aufgelistet, was Betroffene im späten Jugend- bzw. jungen Erwachsenenalter dazu beitragen können, damit eine erfolgreiche Transition gelingt, die plötzliche Setting-Änderung nicht zu einer Überforderung führt und bürokratische Hindernisse gar nicht erst aufkommen:
Noch nie standen jungen Erwachsenen die Türen der Welt so offen, wie heute im Zeitalter der vorangeschrittenen Globalisierung. Wer schon einmal auf einer längeren Reise war weiß, wie bereichernd es ist, andere Länder und Kulturen kennenzulernen.
Doch stoßen ADHS-Betroffene, die medikamentös behandelt werden auf folgendes Problem: ADHS-Medikamente fallen unter das Betäubungsmittelgesetz und dürfen - abhängig von Reiseland und Menge der Medikation - nicht ohne Weiteres über die Grenzen transportiert werden.
Wichtig ist, sich über die Regelungen in den verschiednen Ländern zu informieren und sich um entsprechende Formulare und Bescheinigungen zu kümmern, damit die Reise problemlos abläuft und Entspannung gewährleistet ist.
Wie hier die aktuelle Lage ist, welches Land welche Einfuhrbestimmungen und besondere Regelungen hat und was vor Abreise selbst vor Ort in Deutschland erledigt werden muss, ist im Folgenden aufgelistet.
1. Bescheinigung
ADHS-Medikamente dürfen bei Auslandsreisen grundsätzlich mitgenommen werden, solange auch eine ensprechende Bescheinigung mitgeführt wird. Bei dieser Bescheinugung handelt es sich um ein Dokument, was in der Regel vom behandelnden Arzt ausgestellt und von der zugehörigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt wird. Steht also eine Auslandsreise an, sollte frühzeitig bei dem Behandler bezüglich einer solchen Bescheinigung angefragt werden.
Eine Vorlage der Bescheinigung und eine Übersicht über die Landesbehörden können auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte eingesehen werden.
2. Reiseland
Viele europäische Ländern sind Teil eines gemeinsamen Abkommens, dem sogenannten "Schengener Abkommen", welches Personenkontrollen an Binnengrenzen und somit auch die EInfuhr von ADHS-Medikamenten regelt. Für Länder, die nicht Teil des Abkommens sind, sollten beim Ausärtigen Amt oder beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die besonderen Regelungen erfragt werden. Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes wird eine Übersicht über die Schengenstaaten gegeben.
3. Reisedauer
In den Schengenstaaten reicht das Mitführen der oben beschriebenen Bescheinigung aus, solange sich die Reisedauer auf maximal 30 Tage beschränkt. Für längere Reisen wird ebenfalls empfohlen, Kontakt zum Auswärtigen Amt oder zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aufzunehmen.